Verfallerklärung

Verfallerklärung
Ver|fạll|er|klä|rung, die (Rechtsspr.):
gerichtliche Anordnung, dass etw. dem Staat ↑ verfällt (6 a).

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Ver|fạll|er|klä|rung, die (Rechtsspr.): gerichtliche Anordnung, dass etw. dem Staat verfällt (6 a).

Universal-Lexikon. 2012.

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